AGB

AGB Stand Januar 2024

Mit Buchung von Unterrichtsstunden bei Elisabeth Peters am Stall in Seesbach erkennen Sie folgende AGB an: Es gibt einige Regeln, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Mensch und Tier sollen sich gleichermaßen wohl fühlen und Freude haben.

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Elisabeth Peters und den KundInnen abgeschlossenen Verträgen über diverse Leistungen wie zum Beispiel Unterricht mit Pferden etc.

  • 2 Durchführung des Unterrichts

Der Unterricht findet bis auf weiteres auf dem Stallgelände in der Felsenstr. 33 in 55629 Seesbach statt. Die Trainerin Elisabeth Peters entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Reitschülers sowie über die Inhalte der Lehreinheit.

Die Reitlehrerin hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten kann untersagt werden, wenn sich der Reitschüler nicht daran halten sollte. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt mitgeführt werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Das Füttern der Pferde ist generell nicht gestattet und wird während der Belohnungsphasen angeordnet. Pferde sind Reittiere und keine lebenden Klettergerüste, das Tierschutzgesetz ist zwingend einzuhalten. Unsere Pferde können ein Höchstreitergewicht von ca. 65 kg

tragen. Sie versichern mit der Buchung der Reitstunde, dass Ihr Reitergewicht oder das der ReiterInnen darunter liegt. Niemand darf die Ausläufe oder Weiden der Pferde ohne vorherige Genehmigung von Elisabeth Peters betreten oder die Pferde selbständig holen!

  • 3 Regeln der Bezahlung oder Absage eines Termins & Kauf über PayPal

Reitstunden werden im Voraus bezahlt. Das Entgelt ist vor einer jeden Reitstunde in bar zur Zahlung fällig. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Bei Gutschein-Kauf über PayPal kann der Gutschein nicht über einen Onlineshop eingelöst werden, sondern wird bei der Unterrichtsstunde per Ausdruck an Elisabeth Peters übergeben. Bei der Terminvereinbarung anzugeben sind der Gutscheincode sowie das Ausgabedatum. Die abgegoltene Unterrichtsstunde wird dann auf dem Ausdruck von den einlösenden KundInnen quittiert, dazu bitte den Ausdruck und Ihren Personalausweis mitbringen.

Die Reitstunden unterliegen naturgemäß einem begrenzten Angebot, fragen Sie bitte unbedingt im Voraus nach, ob das Angebot Ihren Wünschen entsprechend zahlenmäßig und zeitlich ausgeführt werden kann.

Gebuchte Reitstunden dauern 60 Minuten. Vorbereitung, Unterricht, Nachsorge sind darin enthalten. Kindergruppe: Dauer der Einheit am Boden und auf dem Pferd ist unterschiedlich.

Die Reitstunde wird an dem zwischen Elisabeth Peters und den KundInnen vorab vereinbarten Terminen erteilt. Elisabeth Peters ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse ihrer KundInnen zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass die KundInnen Elisabeth Peters unverzüglich informieren, wenn sie an der Einhaltung des Termins verhindert sind.

Eine Absage muss Elisabeth Peters erreichen bis spätestens 9 Uhr früh des gebuchten Tages, entweder per Mail, WhatsApp oder Anruf auch auf Anrufbeantworter des Festnetzanschlusses, ansonsten erfolgt die Nachberechnung.

Erfolgt keine Absage, nehmen Sie die angebotene Reitstunde nicht oder auch nur teilweise in Anspruch, bleibt die volle Gebühr zur Zahlung fällig. Kontaktmöglichkeiten bei einer Absage:

Tel. 06754 245 9927 auch AB, Mobil nur über WhatsApp: 0176 8489 4481 

Mail: info@lisa-peters.de

Mobil bitte kein Anruf oder keine sms schicken da nicht immer erreichbar! 

Bei Krankheit von Elisabeth Peters oder Ausfall des Pferdes wegen Verletzung usw, wird Elisabeth Peters Sie sobald wie möglich benachrichtigen, ein Ersatztermin wird auch sobald wie möglich vereinbart. Sagt Elisabeth Peters eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Terminverschiebung oder Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  • 4 Haftung und Ausrüstung

Das Tragen eines Reithelms (nach DIN-Norm CE EN 1384) wird ausdrücklich empfohlen und ist bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Pflicht. Bitte achten sie auf korrekten Sitz des Helmes. Das Kind sollte den Witterungsverhältnissen entsprechende Kleidung tragen. Sandalen, offene Schuhe, Stoffschuhe, etc. sind ungeeignet. Festes Schuhwerk ohne Klettverschlüsse ist Pflicht! (wegen des Hängenbleibens im Steigbügel) Zum Beispiel Wanderschuhe zum Schnüren oder Reitstiefel. Kleider oder kurze Hosen sind keine geeignete Kleidung für das Reiten. Schmuck muss aus Gründen der Unfallverhütung vor dem Kurs abgenommen werden. Keine offenen, langen Haare, diese sollten zusammen gebunden werden, damit die Sicht bei Pflegen des Pferdes erhalten bleibt. Sollte ein Kind ohne geeignete Ausrüstung erscheinen, kann es aus Sicherheitsgründen nicht am praktischen Unterricht teilnehmen. Die Zahlung bleibt davon unberührt.

Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Elisabeth Peters weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Elisabeth Peters beruht. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.

Es besteht eine Betriebshaftpflicht, Reitlehrerhaftpflicht, Schulpferdehaftpflicht und Hütehaftpflicht.

  • 5 Sonstiges

Unbefugten ist das Betreten des Pferdebereichs nicht gestattet, Eltern müssen Ihrer Aufsichtspflicht genügen. Das Rauchen ist im Stallbereich untersagt und nur vor dem Stall außerhalb auf der Straße erlaubt.

Die KundInnen erkennen mit Buchung des Unterrichts diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis mit Elisabeth Peters als verbindlich an.

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